Qualifizierungschancen-Gesetz

Qualifizierungs-Chancengesetz

Das Qualifizierungschancen-Gesetz (Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung) unterstützt die Weiterbildung in Arbeit.

Mit dem Qualifizierungschancen-Gesetz wird ferner die Chance auf Weiterbildung an die Anforderungen der Digitalisierung angepasst.

Der erfolgreiche Abschluss unserer Online-Weiterbildungen eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven und Karrieremöglichkeiten. Wir unterstützen Sie dabei!

Details zum Qualifizierungschancen-Gesetz

Das Qualifizierungschancen-Gesetz eröffnet Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung, die bis dahin nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung standen. Vielen Unternehmen steht nun der Zugang zu einer flexiblen, finanziellen Untersützung der Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu.

Wie bisher werden auch die Weiterbildungskosten von Geringqualifizierten und älteren Menschen übernommen. Neu ist, dass auch Weiterbildungen für alle Beschäftigten bezahlt werden können, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden. Unabhängig vom Alter oder von anderen Faktoren.

Das Gesetz unterteilt die Betriebe in verschiedene Größenordnungen von bis 10, bis 250, bis 2.500 und ab 2500 Beschäftigte. Dabei wird der Zuschuss immer geringer, je größer das Unternehmen ist. Neu ist, dass selbst Unternehmen mit über 2.500 Beschäftigten zukünftig Weiterbildungsförderung bekommen können.

Die größte Förderung gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. So kann die Arbeitsagentur die kompletten Weiterbildungskosten übernehmen und zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 75 Prozent für die Zeiten zahlen, in denen der Mitarbeiter an der Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen und nicht gearbeitet hat. Kleine und mittlere Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten erhalten Zuschüsse zu den Lehrgangskosten in Höhe von bis zu 50 Prozent. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat.

So erhalten Sie eine Unterstützung zum Qualifizierungschancen-Gesetz

  1. Als erstes sollten Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes die Qualifizierungsbedarfe analysieren.
  2. Im Anschluss wird dann der Kontakt mit dem Ansprechpartner im Arbeitgeberservice aufgenommen (Hotline 0800 4 5555 20).
  3. Es ist wichtig, dass Unternehmen rechtzeitig den Bedarf anmelden.
  4. Nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen wird ein Bildungsgutschein ausgegeben.
  5. Dieser wird direkt beim Bildungsträger eingelöst. Zusätzlich wird dann bei Bedarf auch noch der Lohnausfall erstattet.

Sie sind sich unsicher, ob und wie Sie bzw. Ihr Unternehmen durch das Qualifizierungschancen-Gesetzes unterstützt werden? Gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter!