Bildungsscheck NRW

Bildungsscheck 2.0 in NRW: 50% Förderung für Ihre Weiterbildung – bis 500 € Zuschuss!

Nordrhein-Westfalen hat Anfang Februar ganz frisch den Bildungsscheck 2.0 gestartet – und das ging (ehrlich gesagt) ziemlich kurzfristig: „ab sofort“ gibt es wieder einen direkten Zuschuss für berufliche Weiterbildung.


Was wird gefördert?

Das Land NRW übernimmt 50% der Weiterbildungsausgaben, maximal 500 €.

💡Tipp: Diese Förderung kann einmal pro Jahr beantragt werden.


Wer kann den Bildungsscheck 2.0 nutzen?

✅ Wohnsitz in NRW

✅ zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 50.000 € (gemeinsam veranlagt: 100.000 €)

✅ Weiterbildung muss beruflich passen (aktueller oder zukünftiger Beruf)

✅ Die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben und es darf keine andere öffentliche Förderung dafür genutzt werden


So beantragen Sie die Förderung – digital & unkompliziert

Den Antrag stellen Sie online im ESF-Portal – idealerweise frühzeitig, spätestens am Tag vor Kursbeginn. Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie die Unterlagen hoch (u. a. Rechnung und Steuerbescheid) und der Zuschuss wird anschließend ausgezahlt.


Der Bildungsscheck ist für jede unserer staatlich zugelassene OfG-Weiterbildungen einsetzbar – und wir unterstützen Sie bei der Planung, damit alles vor Kursstart passt.