Der Bildungsscheck in NRW ist wieder da
50% Förderung für Ihre Weiterbildung – bis 500 € Zuschuss!
NRW hat den Bildungsscheck im Februar unerwartet neu gestartet – und fördert Weiterbildung jetzt wieder gezielt. Damit unterstützt das Land Ihre berufliche Weiterbildung mit 50 % der Kursgebühren (max. 500 €) – einmal pro Kalenderjahr.
Was wird gefördert?
Das Land NRW übernimmt 50% der Weiterbildungsausgaben, maximal 500 €.
💡Tipp: Diese Förderung kann einmal pro Jahr beantragt werden.
Wer kann den Bildungsscheck 2.0 nutzen?
✅ Sie haben Ihren Wohnsitz in NRW.
✅ Sie haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 50.000 € (gemeinsam veranlagt: 100.000 €).
✅ Die Weiterbildung muss beruflich passen (aktueller oder zukünftiger Beruf).
✅ Die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben und es darf keine andere öffentliche Förderung dafür genutzt werden.
So beantragen Sie die Förderung – digital & unkompliziert
Den Antrag stellen Sie online im ESF-Portal – idealerweise frühzeitig, spätestens am Tag vor Kursbeginn. Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie die Unterlagen hoch (u. a. Rechnung und Steuerbescheid) und der Zuschuss wird anschließend ausgezahlt.
Der Bildungsscheck ist für jede unserer staatlich zugelassene OfG-Weiterbildungen einsetzbar – und wir unterstützen Sie bei der Planung, damit alles vor Kursstart passt.