Förderungen für Ihre Weiterbildung
Es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten für unsere Onlinekurse, die Sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz beantragen können.
Wichtiger Hinweis: Alle Förderungen müssen vor Kursbeginn bewilligt worden sein!
Förderungen in Deutschland
Alles Infos zur Erlangung eines Bildungsgutscheins finden Sie hier.
Alles Details zur Förderung von Weiterbildung während Weiterbildung während Elternzeit oder Mutterschutz finden Sie auf unserer Infoseite.
Alles Infos zum Qualifizierungschancen-Gesetz erhalten Sie hier.
Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks
Mit einem Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks können die Kosten für Ihre Weiterbildung anteilig übernommen werden. Diese Bildungsschecks werden prinzipiell an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergeben, die in dem jeweiligen Bundesland leben und/oder arbeiten.
Voraussetzungen:
• Sie haben keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit.
• Sie haben ein bestimmtes Mindestalter.
• Sie haben im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen.
Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen Beratungsstelle, die es bundesweit flächendeckend gibt.
Beispielhafte Förderungen durch die Bundesländer
Vor dem Erhalt eines Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks ist eine kurze, kostenlose Bildungsberatung an einer zugelassenen Beratungsstelle notwendig. Sie erhalten dann einen Qualifizierungsscheck, den Sie einfach für einen Onlinekurs an der OfG einlösen können.
- Brandenburg: Bildungsscheck
- Bremen: Weiterbildungsscheck
- Hamburg: Weiterbildungsbonus
- Hessen: Qualifizierungsscheck
- Rheinland-Pfalz: QualiScheck
- Sachsen: Weiterbildungsscheck
- Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
- Thüringen: Weiterbildungsscheck (Direkt-Link für Privatpersonen)
Falls keine dieser Beispiele für Sie zutreffen sollte, suchen Sie bitte in der Förderdatenbank nach Förderungen für Ihr Bundesland.
Mit dem Förderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) der Bundeagentur für Arbeit soll die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer intensiviert und somit das Qualifizierungsniveau verbessert werden. Ziel des Programms ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Vermeidung von Entlassungen.
Der Bedarf an Fachkräften steigt und nicht immer bietet der Arbeitsmarkt die geeigneten Bewerber und Bewerberinnen. Sie selbst beschäftigen bereits bewährte, aber ungelernte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, denen nur eine entsprechende Qualifizierung oder ein Berufsabschluss fehlt?
Wer ist förderfähig?
Grundsätzlich werden Personen gefördert, die von ihrem Arbeitgeber für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Die Förderung gilt für die beiden nachfolgenden Gruppen:
1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer
• Jeder Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss.
• Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die in den letzten 4 Jahren nicht mehr tätig waren und mindestens 4 Jahre abschlussfremd gearbeitet haben und aktuell im Helferstatus tätig sind.
2. Ältere Arbeitnehmer
Jeder Arbeitnehmer, der das 45. Lebensjahr vollendet hat und dessen Arbeitgeber maximal 250 Arbeiter beschäftigt.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein für eine unserer zugelassenen Weiterbildungen.
Junge Leute mit einer abgeschlossener Berufsausbildung und einer besonderen Begabung können über dieses Stipendium ebenfalls eine staatliche Förderung erhalten.
Voraussetzungen:
• Sie müssen jünger als 25 Jahre sein.
• Sie müssen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer der folgenden Grundlagen abgeschlossen zu haben:
• Berufsbildungsgesetz (BBiG)
• Handwerksordnung (HwO)
• Gesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen
Als förderungswürdig gelten ebenfalls folgende Weiterbildungsmaßnahmen:
• Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe.
• Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/in, Steuerfachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in etc.,
• Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe
• Fachübergreifende Weiterbildungen wie beispielsweise EDV und persönlichkeitsbildende Kurse
Ob Sie förderungsfähig sind, entscheidet die zuständige Antragsstelle individuell. Normalerweise ist dies die Kammer, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist.
Wichtige Hinweise:
• Sie müssen das Begabten-Stipendium nicht zurückzahlen.
• Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
• Das Stipendium muss vor dem Kursbeginn gewährt werden.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) begleitet die Soldatinnen und Soldaten vom Beginn ihrer militärischen Dienstzeit bis zur Wiedereingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt.
Vier, acht, zwölf oder mehr Jahre bei der Bundeswehr - Im Anschluss bekommen die Soldatinnen und Soldaten die Chance, sich eine neue zivile Karriere aufzubauen. Damit sie den Übergang von der militärischen Dienstzeit in die zivile Arbeitswelt so erfolgreich wie möglich bewältigen, gibt es den Berufsförderungsdienst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFD befinden sich meist direkt vor Ort in den Kasernen und beraten und betreuen die Soldaten bereits während ihrer Dienstzeit.
Der Soldat hat die Möglichkeit, schon während der Dienstzeit, über den BFD an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, wie z. B. an Onlinekursen.
Am Ende und nach der Dienstzeit steht der Start in die zivile Karriere kurz bevor. Die Soldaten können sich jetzt uneingeschränkt auf ihre individuelle Fort- und Weiterbildung konzentrieren und sich auf den Wechsel in den zivilen Arbeitsmarkt vorbereiten. Neben der Auffrischung vorhandener Schulkenntnisse haben die Soldaten beispielsweise die Chance, einen höheren Schulabschluss zu erwerben, einen (weiteren) Berufsabschluss zu erlernen, in einen anderen Beruf umzuschulen, sich in einem erlernten Berufsfeld im Sinne eines Aufstieges oder einer Spezialisierung fortzubilden oder ein Onlinestudium zu absolvieren.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung Ihrer Förderung und stellen Ihnen entsprechende Unterlagen aus. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Jedes Unternehmen lebt von dem Potenzial seiner Mitarbeiter – und dieses sollte regelmäßig gefördert werden. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Vorgesetzen nach einer Förderung für eine Online-Weiterbildungsmaßnahme.
Vereinbaren Sie die Kostenübernahme vor Kursbeginn, so kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kursgebühren erstatten (auch wenn die Rechnung auf Sie persönlich ausgestellt wird). Eine rückwirkende Änderung der Rechnung ist leider nicht möglich.
Die 10 wichtigsten Argumente für eine Weiterbildung, die Ihren Arbeitgeber überzeugen werden, haben wir Ihnen auf unserer Infoseite zusammengefasst.
Siehe hier. 😉
Die OfG gewährt 5 % Nachlass auf die Kursgebühren:
• Schüler
• Studierende
• Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
• Auszubildende
• Arbeitssuchende/-lose
• Rentner und Pensionäre
• Menschen mit Behinderung
Die Kosten für die OfG-Weiterbildung können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Folgende Kosten können Sie beispielsweise dabei steuerlich geltend machen:
• Studiengebühren
• Fachliteratur
• Arbeitsmittel (beispielsweise Computer, Software, Arbeitszimmer etc.)
Kindergeld
Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert.
Dies betrifft Teilnehmer/innen an allen OfG-Fernlehrgängen, die mit einem Abschlusszertifikat enden, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Das Kind muss sich dabei nachweislich auf das Ausbildungsziel vorbereiten.
Förderungen in Österreich
Mit dem WK-Bildungsscheck fördert die Wirtschaftskammer NÖ das Engagement der Unternehmer/innen finanziell. Der Bildungsscheck kann für alle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen in ganz Österreich eingelöst werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmer/innen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die OfG / Online-Schule für Gestaltung gehört zu den Ö-Cert-Qualitätsanbietern. Somit haben Sie die Möglichkeit, eine individuelle Förderung in Österreich zu beantragen.
Weitere Details finden Sie auf unserer Infoseite.
Jedes Unternehmen lebt von dem Potenzial seiner Mitarbeiter – und dieses sollte regelmäßig gefördert werden. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Vorgesetzen nach einer Förderung für eine Online-Weiterbildungsmaßnahme.
Vereinbaren Sie die Kostenübernahme vor Kursbeginn, so kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kursgebühren erstatten (auch wenn die Rechnung auf Sie persönlich ausgestellt wird). Eine rückwirkende Änderung der Rechnung ist leider nicht möglich.
Die 10 wichtigsten Argumente für eine Weiterbildung, die Ihren Arbeitgeber überzeugen werden, haben wir Ihnen auf unserer Infoseite zusammengefasst.
Die OfG gewährt 5 % Nachlass auf die Kursgebühren:
• Schüler
• Studierende
• Auszubildende
• Arbeitssuchende/-lose
• Rentner und Pensionäre
• Menschen mit Behinderung
Förderungen in der Schweiz
Jedes Unternehmen lebt von dem Potenzial seiner Mitarbeiter – und dieses sollte regelmäßig gefördert werden. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Vorgesetzen nach einer Förderung für eine Online-Weiterbildungsmaßnahme.
Vereinbaren Sie die Kostenübernahme vor Kursbeginn, so kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kursgebühren erstatten (auch wenn die Rechnung auf Sie persönlich ausgestellt wird). Eine rückwirkende Änderung der Rechnung ist leider nicht möglich.
Die 10 wichtigsten Argumente für eine Weiterbildung, die Ihren Arbeitgeber überzeugen werden, haben wir Ihnen auf unserer Infoseite zusammengefasst.
Die OfG gewährt 5 % Nachlass auf die Kursgebühren:
• Schüler
• Studierende
• Auszubildende
• Arbeitssuchende/-lose
• Rentner und Pensionäre
• Menschen mit Behinderung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der passenden Förderung und stehen Ihnen telefonisch unter +49 2941 66096-10 oder per E-Mail zur Verfügung.