Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG)
100% Förderpotenzial ausschöpfen

Profitieren Sie von der Förderung des Qualifizierungs-Chancengesetz. Nutzen Sie das QCG, um Ihre Mitarbeitenden berufsbegleitend weiterzubilden – kostenneutral für Ihr Unternehmen.

Ihre Vorteile mit dem Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) 

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1. Liquidität schonen

Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten werden übernommen und zusätzlich bis zu 75% Entgeltzuschüsse durch die Agentur für Arbeit.

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2. Flexible Online-Kurse

Vollzeit-, Teilzeit- oder berufsbegleitende Online-Kurse ermöglichen eine Weiterbildung ohne Produktivitätseinbußen im Tagesgeschäft.

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3. Fachkräfte entwickeln

Praxisrelevantes Wissen durch Dozenten und Experten aus der Wirtschaft, das direkt im Unternehmensalltag angewendet werden kann.

Durch die Flexibilität unserer geförderten Online-Kurse, können Sie diese optimal an den Arbeitsalltag Ihrer Mitarbeitenden anpassen. So bleibt die Produktivität Ihres Unternehmens auch während der Weiterbildungsphase gewährleistet.

Die vermittelten Inhalte kommen direkt aus der Praxis und können unmittelbar im Unternehmen umgesetzt werden, was den Wissenstransfer und die Effizienz der Maßnahmen erhöht.

Ihre Vorteile mit dem Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) 

Darüber hinaus stärkt die gezielte Weiterbildung die Mitarbeiterbindung und macht Ihr Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver für potenzielle neue Fachkräfte. In einer Zeit, in der qualifizierte Mitarbeiter stark umworben sind, kann dies ein entscheidender Faktor für Ihren langfristigen Unternehmenserfolg sein.

Was wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung?

Besonders attraktiv ist die Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, die von den höchstmöglichen Fördersätzen profitieren. Aber auch mittlere und größere Unternehmen können erhebliche Zuschüsse erhalten, die je nach Unternehmensgröße gestaffelt sind.

Fördertabelle Qualifizierungschancengesetz (QCG) – Übersicht Zuschüsse und Förderquoten für Unternehmen nach Betriebsgröße

Das QCG bietet somit eine einzigartige Gelegenheit, in die Qualifikation Ihrer Belegschaft zu investieren, ohne dabei das Unternehmensbudget stark zu belasten.


*Ältere (ab 45 Jahren) oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % bei Betriebsgröße 50-499 Beschäftigte.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche QCG-Förderung

Um die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz in Anspruch nehmen zu können, müssen sowohl die Weiterbildung und der Bildungsträger als auch Ihr Unternehmen und die teilnehmenden Mitarbeiter bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass die Fördergelder zielgerichtet eingesetzt werden und einen nachhaltigen Nutzen für alle Beteiligten bringen.

Anforderungen an die Weiterbildung

Die berufliche Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abgestimmt sein.

Zudem müssen sowohl die Weiterbildung als auch der Bildungsträger nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein.

Anforderungen an die Mitarbeitenden

Die teilnehmenden Mitarbeitenden müssen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und mindestens zwei Jahre nach ihrem letzten Berufsabschluss förderberechtigt sein. Besonders gefördert werden Mitarbeitende, die ihre Qualifikationen verbessern möchten, um ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Anforderungen an das Unternehmen

Das Unternehmen muss einen klaren Weiterbildungsbedarf nachweisen können. Die Weiterbildung sollte entweder die Fachkenntnisse erweitern, die für das Unternehmen wichtig sind, oder auf die zukünftigen Anforderungen des Marktes abgestimmt sein.

Besondere Zielgruppen

Für bestimmte Gruppen wie ältere Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderung oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter können die Voraussetzungen zur Förderung erleichtert sein.


Hier lohnt sich eine gezielte Beratung durch die Agentur für Arbeit.

Wichtig: Es können auch kürzere Kurse kombiniert werden, um auf die Mindestdauer zu kommen. Die Mindestdauer dient einem spürbaren Kompetenzaufbau. Wir empfehlen Weiterbildungen mit insgesamt 200 bis 300 Stunden, um optimal von den Effekten zu profitieren und sich eine noch größere Förderung zu sichern.

Der Weg zur erfolgreichen Förderung

1. Persönliche Beratung

Der erste Schritt auf dem Weg zur QCG-Förderung ist eine unverbindliche und kostenlose Beratung durch uns. Wir analysieren mit Ihnen Ihre Unternehmenssituation und die dazu optimalen Weiterbildungsmöglichkeiten für Ihre Mitarbeitenden.

  • Analyse der aktuellen Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter
  • Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs
  • Auswahl und Angebot geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen

2. Beratung mit der Agentur für Arbeit

Im nächsten Schritt wird ein Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit vereinbart. Hier erhalten Sie individuelle Informationen zu Ihren Fördermöglichkeiten und den genauen Voraussetzungen.

  • Klärung der spezifischen Förderbedingungen
  • Information über erforderliche Nachweise
  • Besprechung des Antragsverfahrens
  • Terminvereinbarung für die Antragstellung

3. Antragstellung

Die Förderung wird nach dem arbeitgeberzentrierten Prinzip in der Regel durch Sie als Arbeitgeber beantragt. Dies umfasst die Einreichung verschiedener Unterlagen und Nachweise.

  • Ausfüllen des Förderantrags
  • Nachweis des Weiterbildungsbedarfs
  • Unterlagen zu den teilnehmenden Mitarbeitern
  • Informationen zu uns als Bildungsträger und unseren Kursen

4. Genehmigung und Durchführung

Nach der Genehmigung des Bildungsgutscheins (Kostenübernahme der Weiterbildung) durch die Agentur für Arbeit kann der Mitarbeitende mit der Weiterbildung beginnen.

  • Erhalt des Bildungsgutscheins
  • Anmeldung bei uns als Ihr Bildungsträger
  • Start der Weiterbildungsmaßnahme
  • Regelmäßige Berichte über den Fortschritt

Handlungsempfehlungen und nächste Schritte

Um die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes optimal für Ihr Unternehmen zu nutzen, empfehlen wir Ihnen folgende konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen:

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Beratungstermin mit uns vereinbaren

Nutzen Sie das Angebot einer kostenfreien Erstberatung zur QCG-Förderung.

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Bedarfsanalyse durchführen

Wir identifizieren mit Ihnen den Qualifizierungsbedarf in Ihrem Unternehmen.

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Agentur für Arbeit kontaktieren

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer lokalen Arbeitsagentur für die Antragstellung.

Die QCG-Förderung bietet eine einmalige Chance, Ihre Mitarbeitenden kostenneutral für die Herausforderungen der Zukunft zu qualifizieren. Zögern Sie nicht, dieses Angebot zu nutzen und den ersten Schritt auf dem Weg zur geförderten Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden zu gehen.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

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Unsere durch das Qualifizierungschancen-Gesetz geförderten Kurse:

Die Kurse lassen sich auch alle miteinander kombinieren. Fragen Sie uns hierzu einfach an.

1 Grafikdesign

OfG Online Fernstudium Grafikdesign
Grafikdesign

1 Graphic Design

OfG Online Course Graphic Design
Graphic Design

1 Crossmedia Design

Cross Media Design Onlinekurs an der OfG
Crossmedia Design

1 Webdesign

OfG Online Fernstudium Webdesign
Webdesign

1 UX/UI-Design

OfG Online Fernstudium UI UX Design
UX/UI-Design

1 Motion-Design

OfG Online Weiterbildung Motion Design
Motion-Design

1 3D-Design

OfG Online Fernstudium 3D-Design
3D-Design

1 Fotografie

OfG Online Fernstudium Fotografie
Fotografie

1 Adobe Grafiksoftware

OfG Online Weiterbildung Adobe Grafiksoftware
Grafiksoftware

1 Adobe Photoshop

OfG Online Weiterbildung Adobe Photoshop
Photoshop

1 Adobe Illustrator

OfG Online Weiterbildung Adobe Illustrator
Illustrator

1 Adobe InDesign

OfG Online Weiterbildung Adobe InDesign
InDesign

1 Produktdesign

OfG Online Fernstudium Produktdesign
Produktdesign

1 Modedesign

OfG Online Fernstudium Modedesign
Modedesign

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung einer Förderung auf Basis des Qualifizierungs-Chancengesetzes (QCG)!

Ina Ulrich, OfG Customer Support

Ina Ullrich

andrea

Andrea Göring

Sie erreichen uns unter telefonisch unter
+49 2941 66096-10 oder per E-Mail.

  • Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr
  • Freitags von 9 bis 16 Uhr

FAQ zum Qualifizierungschancen-Gesetz (QCG)