Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG)

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) erhalten sozialversicherungspflichtige Beschäftigte eine Finanzierung von beruflicher Weiterbildung.

QUALIFIZIERUNGS­CHANCENGESETZ BERUFS­BEGLEITENDE WEITER­BILDUNGEN BEZAHLT BEKOMMEN

Mit dem Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) zum Erfolg

Das Qualifizierungs-Chancengesetz eröffnet Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung, die zuvor nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung standen. Nun haben deutlich mehr Unternehmen Zugang zu einer flexiblen, finanziellen Unterstützung zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten.

Wie bisher werden Weiterbildungskosten für Geringqualifizierte und ältere Beschäftigte gefördert. Neu ist: Auch Weiterbildungen für alle Mitarbeitenden können gefördert werden – vorausgesetzt, ihre beruflichen Tätigkeiten sind durch technologische Entwicklungen oder den Strukturwandel betroffen. Dabei spielt weder das Alter noch der bisherige Bildungsstand eine Rolle.

Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Unternehmensgrößen: bis 10, bis 250, bis 2.500 und ab 2.500 Mitarbeitenden. Je größer das Unternehmen, desto geringer der Zuschuss. Aber auch Großunternehmen mit mehr als 2.500 Mitarbeitenden können von der Weiterbildungsförderung profitieren.

Die höchste Förderquote erhalten Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden: Die Bundesagentur für Arbeit kann hier bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernehmen. Darüber hinaus sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 % möglich, wenn Mitarbeitende aufgrund der Weiterbildung nicht arbeiten.

Auch kleine und mittlere Unternehmen (10 bis 249 Mitarbeitende) können von Zuschüssen zu den Lehrgangskosten von bis zu 50 % profitieren. Parallel dazu kann ebenfalls ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 50 % gewährt werden.

Die Weiterbildung kann in Vollzeit,Teilzeit oder berufbegleitend durchgeführt werden.

Hier finden Sie unsere geförderten Kurse.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eienr Förderung auf Basis des Qualifizierungs-Chancengesetzes (QCG)!

Ina Ulrich, OfG Customer Support

Ina Ullrich

andrea

Andrea Göring

Sie erreichen uns unter telefonisch unter
+49 2941 66096-10 oder per E-Mail.

  • Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr
  • Freitags von 9 bis 16 Uhr

Für wen ist das Qualifizierungs-Chancengesetz gedacht?

  • Arbeitnehmer:innen, die sich weiterbilden oder umschulen lassen möchten.
  • Arbeitgeber:innen, die ihre Mitarbeitenden qualifizieren und dabei finanziell entlastet werden wollen.
  • Menschen ohne Berufsabschluss oder in Berufen mit hoher Veränderungsdynamik.

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungen & Umschulungen mit anerkanntem Abschluss oder zertifiziertem Abschluss.
  • Kurse, die den digitalen Kompetenzerwerb fördern.
  • Qualifizierungen außerhalb des Unternehmens, z. B. bei Bildungsträgern.

Tipp für Arbeitgeber

Nutzen Sie das Qualifizierungs-Chancengesetz, um Fachkräfte im Unternehmen zu halten, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft zu machen – mit bis zu 100 % Kostenübernahme!

Welche Vorteile bietet das Qualifizierungs-Chancengesetz?

  • Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten werden übernommen.
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.
  • Individuelle Beratung über die Agentur für Arbeit.
  • Gezielte Orientierungshilfe in Zeiten beruflicher Umbrüche.
  • Die Weiterbildung kann in Vollzeit,Teilzeit oder berufbegleitend durchgeführt werden.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • Das Beschäftigungsverhältnis besteht fort.
  • Die Weiterbildung erfolgt außerhalb des Betriebs (ist gegeben bei unseren Online-Kursen).
  • Der Kurs ist zertifiziert oder von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt (unsere Kurse sind sowohl durch die ZFU zertifiziert, als auch von der Arbeitsagentur anerkannt).
  • Die letzte Weiterbildung liegt mindestens 4 Jahre zurück (Ausnahmen sind möglich).

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Loading

Der Weg zu Ihrer Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz

Target-Center-Monitor--Streamline-Streamline--3.0

Recherche nach einer Weiterbildung

Suchen Sie sich einen oder mehrere Kurse kombiniert aus.

Die OfG ist für die Förderung nach AZAV zugelassen.

Conversation-Chat-Bubble--Streamline-Streamline--3.0

Beratung

Wir unterstützen Sie gerne bei dem Prozess der Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG)

Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch mit uns.

Im Anschluss vereinbaren Sie dann ein Gespräch mit Ihrem Kontakt bei der Agentur für Arbeit oder dem Arbeitgeberservice der Jobagentur.

Content-Write--Streamline-Streamline--3.0

Antrag stellen

Natürlich untersützen wir Sie auch bei diesem Schritt und stehen mir Rat und Tat zu Ihrer Seite.

Unsere durch das Qualifizierungschancen-Gesetz geförderten Kurse:

Die Kurse lassen sich auch alle miteinander kombinieren. Fragen Sie uns hierzu einfach an.

1 Grafikdesign

OfG Online Fernstudium Grafikdesign
Grafikdesign

1 Graphic Design

OfG Online Course Graphic Design
Graphic Design

1 Crossmedia Design

Cross Media Design Onlinekurs an der OfG
Crossmedia Design

1 Webdesign

OfG Online Fernstudium Webdesign
Webdesign

1 UX/UI-Design

OfG Online Fernstudium UI UX Design
UX/UI-Design

1 Motion-Design

OfG Online Weiterbildung Motion Design
Motion-Design

1 3D-Design

OfG Online Fernstudium 3D-Design
3D-Design

1 Fotografie

OfG Online Fernstudium Fotografie
Fotografie

1 Adobe Grafiksoftware

OfG Online Weiterbildung Adobe Grafiksoftware
Grafiksoftware

1 Adobe Photoshop

OfG Online Weiterbildung Adobe Photoshop
Photoshop

1 Adobe Illustrator

OfG Online Weiterbildung Adobe Illustrator
Illustrator

1 Adobe InDesign

OfG Online Weiterbildung Adobe InDesign
InDesign

1 Produktdesign

OfG Online Fernstudium Produktdesign
Produktdesign

1 Modedesign

OfG Online Fernstudium Modedesign
Modedesign

FAQ zum Qualifizierungschancen-Gesetz (QCG)