Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG)
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) erhalten sozialversicherungspflichtige Beschäftigte eine Finanzierung von beruflicher Weiterbildung.

Mit dem Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) zum Erfolg
Das Qualifizierungs-Chancengesetz eröffnet Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung, die zuvor nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung standen. Nun haben deutlich mehr Unternehmen Zugang zu einer flexiblen, finanziellen Unterstützung zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten.
Wie bisher werden Weiterbildungskosten für Geringqualifizierte und ältere Beschäftigte gefördert. Neu ist: Auch Weiterbildungen für alle Mitarbeitenden können gefördert werden – vorausgesetzt, ihre beruflichen Tätigkeiten sind durch technologische Entwicklungen oder den Strukturwandel betroffen. Dabei spielt weder das Alter noch der bisherige Bildungsstand eine Rolle.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Unternehmensgrößen: bis 10, bis 250, bis 2.500 und ab 2.500 Mitarbeitenden. Je größer das Unternehmen, desto geringer der Zuschuss. Aber auch Großunternehmen mit mehr als 2.500 Mitarbeitenden können von der Weiterbildungsförderung profitieren.
Die höchste Förderquote erhalten Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden: Die Bundesagentur für Arbeit kann hier bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernehmen. Darüber hinaus sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 % möglich, wenn Mitarbeitende aufgrund der Weiterbildung nicht arbeiten.
Auch kleine und mittlere Unternehmen (10 bis 249 Mitarbeitende) können von Zuschüssen zu den Lehrgangskosten von bis zu 50 % profitieren. Parallel dazu kann ebenfalls ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 50 % gewährt werden.
Die Weiterbildung kann in Vollzeit,Teilzeit oder berufbegleitend durchgeführt werden.
Hier finden Sie unsere geförderten Kurse.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eienr Förderung auf Basis des Qualifizierungs-Chancengesetzes (QCG)!
Ina Ullrich
Andrea Göring
Sie erreichen uns unter telefonisch unter
+49 2941 66096-10 oder per E-Mail.
- Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr
- Freitags von 9 bis 16 Uhr
Für wen ist das Qualifizierungs-Chancengesetz gedacht?
Was wird gefördert?
Tipp für Arbeitgeber
Nutzen Sie das Qualifizierungs-Chancengesetz, um Fachkräfte im Unternehmen zu halten, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft zu machen – mit bis zu 100 % Kostenübernahme!
Voraussetzungen auf einen Blick
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Der Weg zu Ihrer Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz
Recherche nach einer Weiterbildung
Suchen Sie sich einen oder mehrere Kurse kombiniert aus.
Die OfG ist für die Förderung nach AZAV zugelassen.
Beratung
Wir unterstützen Sie gerne bei dem Prozess der Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG)
Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch mit uns.
Im Anschluss vereinbaren Sie dann ein Gespräch mit Ihrem Kontakt bei der Agentur für Arbeit oder dem Arbeitgeberservice der Jobagentur.
Antrag stellen
Natürlich untersützen wir Sie auch bei diesem Schritt und stehen mir Rat und Tat zu Ihrer Seite.
Unsere durch das Qualifizierungschancen-Gesetz geförderten Kurse:
Die Kurse lassen sich auch alle miteinander kombinieren. Fragen Sie uns hierzu einfach an.