Qualifizierungsgeld
Mit dem Qualifizierungsgeld erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Entgeltersatzleistung für die Dauer einer beruflichen Weiterbildung von der Agentur für Arbeit.
Mit dem Qualifizierungsgeld zum Erfolg
Mit dem Qualifizierungsgeld erhalten Beschäftige bei einer beruflichen Weiterbildung eine Entgeltersatzleistung in Höhe von bis zu 67% der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Die Weiterbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Qualifizierungsgeldes!
Ina Ullrich
Andrea Göring
Sie erreichen unsere mehrfach ausgezeichnete Beratung unter Tel. +49 2941 66096-10 oder per E-Mail.
- Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr
- Freitags von 9 bis 16 Uhr
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zur Nutzung des Qualifizierungsgeldes
Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, die durch den Strukturwandel von Arbeitsplatzverlust bedroht sind, denen aber durch Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht werden kann.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Qualifizierungsgeldes.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Grundvoraussetzung ist, dass der durch den Strukturwandel bedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils Ihrer Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, 10 Prozent bei weniger als 250 Beschäftigten) in einer betrieblichen oder tariflichen Regelung festgelegt ist. Bei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Unternehmens.
Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Höhe des Qualifizierungsgeldes
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 % der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Dabei handelt es sich um einen pauschalierten Betrag, der bezogen auf einen Referenzzeitraum ermittelt wird. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 % der Nettoentgeltdifferenz.
Mit welchen Beträgen Sie rechnen können, können Sie diesen Tabellen entnehmen. Diese sind auch für die Berechnung des Qualifizierungszuschusses zu verwenden.
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen, den Qualifikationsanforderungen und der Berechnung des Qualifizierungszuschusses finden Sie im Merkblatt Qualifizierungsgeld.
Die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung (Übernahme der Weiterbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträge) der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obliegt dabei dem Arbeitgeber.
Nutzen Sie das Qualifizierungsgeld
Für jede berufliche Weiterbildung muss ein Antrag auf Qualifizierungszuschuss gestellt werden. Dabei kann die berufliche Weiterbildung auch aus mehreren Teilen bestehen, die nicht zwingend zusammenhängend absolviert werden. Nehmen mehrere Beschäftigte an der gleichen beruflichen Weiterbildung teil (gleicher Bildungsträger, gleiche Inhalte und gleicher Zeitraum), genügt ein Antrag.
Sie können die Qualifizierungsprämie online beantragen.
Recherche nach einer Weiterbildung
Suchen Sie sich einen oder mehrere Kurse kombiniert aus.
Die OfG ist für die Förderung nach AZAV zugelassen.
Lassen Sie sich von uns beraten
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Qualifizierungsgeldes.
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Vorbereiten der Formulare
Mit dem Antrag auf Qualifizierungsprämie geben Sie grundlegende Informationen über Ihren Betrieb.
Darüber hinaus werden Angaben zu den Beschäftigten benötigt, die an der Weiterbildung teilnehmen sollen.
Zusätzliche Dokumente sind die Berechnung des Qualifizierungszuschusses für die an der Weiterbildung teilnehmenden Beschäftigten und die Einverständniserklärung der zu schulenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Upload der notwendigen Dateien
Wenn Sie alle Formulare ausgefüllt und ggf. erforderliche Nachweise eingescannt haben, können Sie die Dateien hochladen. Wenn Sie die Dateien hochgeladen haben, haben Sie Ihren Antrag auf Qualifizierungszuschuss erfolgreich eingereicht.
Unsere Qualifizierungsgeld-geförderten Weiterbildungsmaßnahmen
Die Kurse lassen sich auch miteinander kombinieren. Fragen Sie uns hierzu einfach an.